Wer Berufsbetreuer werden möchte, muss ein Verständnis für rechtliche und soziale Zusammenhänge mitbringen. Zudem sind Verantwortungsbewusstsein und Organisationstalent wichtige persönliche Kompetenzen. Welche Voraussetzungen sind mit Blick auf Bildung und Qualifikation notwendig? Welche fachlichen Kenntnisse werden vorausgesetzt? In diesem Beitrag möchten wir dir einen Überblick zum Thema „Berufsbetreuer werden“ geben und dir beim Einstieg in die Welt der Betreuung helfen. Auf dieser Seite befassen wir uns mit unterschiedlichen Berufsfeldern. Hast Du bereits unseren Beitrag zum Thema Justizbeschäftigte werden gelesen?
TIPP: Wenn Du Dich für die Sachkundeprüfung interessierst, empfehlen wir Dir unseren Beitrag zum Sachkundenachweis Berufsbetreuer.
Berufsbetreuer werden: Ist das etwas für mich?
Wer Berufsbetreuer werden möchte, benötigt nicht nur fachliche Kenntnisse, sondern auch eine Reihe von persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften. Ob Berufsbetreuer werden etwas für Dich ist, kannst Du mithilfe unserer folgenden Liste herausfinden:
Empathie
Als Berufsbetreuer arbeitest Du mit Menschen, die oft in schwierigen Lebenssituationen stecken. Es ist wichtig, Dich in ihre Lage versetzen zu können, ihre Bedürfnisse zu verstehen und ihnen respektvoll zu begegnen. Deine Aufgabe ist es, Vertrauen aufzubauen und sie bestmöglich zu unterstützen. Dafür musst Du Dir erst entsprechend Zeit nehmen, um Dich in ihre Angelegenheiten vertiefen zu können.
Kommunikationsfähigkeit
Wer Berufsbetreuer werden möchte, muss klar und verständlich kommunizieren können. Du stehst in Kontakt mit den Betreuten, Angehörigen, Behörden und Institutionen. Dabei musst Du Informationen austauschen, Konflikte lösen und in schwierigen Gesprächen den Überblick behalten. Gegenüber Behörden oder Gerichten musst du rechtssicher auftreten können und die Interessen deiner Partei artikulieren können. Der bzw. die zu betreuende Person sowie die Angehörigen verlassen sich auf Deine Fähigkeiten.

Geduld und Belastbarkeit
Wenn Du Berufsbetreuer werden möchtest, musst Du mit emotional herausfordernden und zeitintensiven Betreuungsfällen umgehen können. Geduld ist gefragt, wenn Prozesse länger dauern oder Konflikte entstehen. Gleichzeitig musst Du belastbar sein, um auch in stressigen oder emotional belastenden Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Insbesondere die Verfahren vor Behörden oder Gerichten sind sehr zeitintensiv und fordernd. Zu Deinen Aufgaben können Prozesshandlungen, wie z. B. das Verfassen einer Stellungnahme zählen. Um diesen Aufgaben gewissenhaft nachgehen zu können, musst Du Dich mit den behördlichen bzw. gerichtlichen Prozessen befassen.
Organisation und Verantwortung
Berufsbetreuer werden bedeutet eine Vielzahl an Aufgaben: Termine planen, Dokumente verwalten, Fristen überwachen und Finanzen der Betreuten regeln. Dabei musst Du Dir der Verantwortung bewusst sein. Oftmals handelst Du in rechtlichen Bereichen, in denen eine einmalige Erklärung (z. B. eine Verfahrenshandlung im Gerichtsprozess) weitreichende Konsequenzen haben kann. Eine strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise ist essenziell, um alle Anforderungen im Blick zu behalten. Dabei trägst Du stets eine große Verantwortung für die Menschen, die Du betreust.
TIPP: Kennst Du bereits unseren YouTube-Kanal? Dort findest Du interessante und hilfreiche Videos zum Thema Berufsbetreuer werden und vielen weiteren Berufsfeldern:
Berufsbetreuer Aufgaben & Kenntnisse
Ein Berufsbetreuer übernimmt die rechtliche Betreuung für hilfsbedürftige Personen. Berufsbetreuer regeln insbesondere finanzielle Angelegenheiten, Behördengänge sowie gesundheitliche Anliegen und die Alltagsorganisation. Daraus folgt, dass Berufsbetreuer ein breit gefächertes Fachwissen vorweisen müssen. Kenntnisse im Betreuungsrecht werden durch Weiterbildungen vermittelt. Für die tägliche Arbeit in der Betreuung sind zudem Grundlagen im Sozialwesen nötig.
Wer Berufsbetreuer werden möchte und bereits Berufserfahrung in einem sozialen, juristischen oder administrativen Bereich sammeln konnte, ist im Vorteil. Die durch Weiterbildungen vermittelten Fachkenntnisse im Betreuungsrecht können auf den vorhandenen rechtlichen Kenntnissen (z. B. im Arbeitsrecht) aufbauen.
In einer Weiterbildung zum Berufsbetreuer bzw. zur Berufsbetreuerin werden die Themen Betreuungs- und Sozialrecht behandelt. Grundlagenlehrgänge sind für Berufsanfänger geeignet. In entsprechenden Lehrgängen werden keine rechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt, sie eignen sich damit insbesondere für Quereinsteiger. Darin werden die folgenden Inhalte vermittelt:
- Betreuungs- und Unterbringungsrecht
- Sozialrechtliches Unterstützungssystem
- Kommunikation und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
Neben dem Grundlagenlehrgang bestehen zahlreiche Zertifikatslehrgänge, die absolviert werden können. Je nach Interesse ist eine Spezialisierung, beispielsweise zum/zur Verfahrenspfleger/in oder zum/zur Nachlasspfleger/in möglich.
Der Bundesverband der Berufsbetreuer bietet Berufseinsteigern hierzu eine kostenlose Erstberatung. Sehen wir uns die Aufgabenbereiche von rechtlichen Betreuern genauer an. Eine rechtliche Betreuung wird stets nur für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt. Als Betreuerin bzw. Betreuer darfst du deine Klienten nur in den festgelegten Aufgabenbereichen vertreten. In Bereichen, für die keine rechtliche Betreuung festgelegt wurde, sollst du deine Klienten bei Bedarf unterstützen und beraten.
Aufgabenfelder Gesundheit, Wohnen und Vermögen
Bei den Aufgabenfeldern Gesundheit, Wohnen und Vermögen handelt es sich um typische Bereiche der Betreuung. Wer Berufsbetreuer werden möchte, denkt wohl zunächst an diese Felder. Mit Blick auf die Gesundheitsversorgung geht es häufig darum, eine ärztliche Behandlung sicherzustellen, Pflegedienste zu beauftragen und Rehabilitationsmaßnahmen einzuleiten.
Im Bereich Wohnen ist es deine Aufgabe, Wohnraum zu erhalten, Mietverträge zu prüfen und das Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen. Falls eine Unterbringung in einem Heim anstehen sollte, wird es deine Aufgabe sein, Verträge zu prüfen und Interessen deines Klienten gegenüber der Einrichtung zu vertreten.
Der Bereich Vermögen ist ein weites Feld. Wie jeder der oben genannten Bereiche hängt es stark von der zu betreuenden Person ab, welche und wie viele Aufgaben hier zu erledigen sind. Die Vermögensverhältnisse schwanken je nach Person stark. Während es bei manchen Personen darum geht, Renten oder Sozialhilfe geltend zu machen, so müssen bei anderen die Erbangelegenheiten geregelt oder das Vermögen verwaltet werden.
TIPP: Auf dieser Seite findet Du auch weitere Beiträge zu juristischen Berufsfeldern, wie beispielsweise unseren Beitrag über die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten.
Berufsbetreuer werden: Erste Schritte
In Deutschland regelt das Registrierungs- und Zulassungsverfahren den Zugang zum Beruf des rechtlichen Betreuers bzw. der rechtlichen Betreuerin. Zunächst erfolgt die Registrierung bei der zuständigen Behörde. Maßgeblich für die Behördenzuständigkeit ist dabei der Ort, an dem du künftig dein Büro haben wirst. Wenn du deine Tätigkeit als Betreuerin / als Betreuer zunächst aus deiner Wohnung heraus aufnehmen möchtest, ist dieser Ort maßgeblich.
Bei der Behörde stellst Du den Antrag auf Registrierung. Dafür musst Du folgende Unterlagen einreichen:
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer*in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
Berufsbetreuer werden mit dem Sachkundelehrgang
Seit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 wird ein Sachkundenachweis in vielen Fällen vorausgesetzt, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen. Dieser Nachweis zeigt, dass Du über die notwendigen Kenntnisse in rechtlichen, sozialen und organisatorischen Bereichen verfügst, die für die Tätigkeit erforderlich sind. Der Sachkundenachweis kann z. B. durch die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang oder durch einschlägige berufliche Erfahrung in Verbindung mit Weiterbildungen erbracht werden.
Sehen wir uns die Inhalte des Sachkundenachweises genauer an. Die Bundesverordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV) nennt in der Anlage zu §3 Abs. 4 elf Module. Darin konkretisiert der Gesetzgeber die geforderte Sachkunde. Die Module sehen verschiedene Themen als Unterrichtseinheiten vor, mit einer jeweiligen Mindeststundenzahl. Wer Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer werden möchte, muss demnach Kenntnisse in folgenden Fachgebieten nachweisen können:
- Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
- Betreuungsführung
- Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen
- Personensorge 1
- Personensorge 2
- Vermögenssorge 1
- Vermögenssorge 2
- Grundkenntnisse des Sozialrechts (Sozialrecht 1)
- Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis (Sozialrecht 2)
- Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer
- Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung
Wie weise ich meine Sachkunde nach?
Die Sachkunde kann durch ein Zertifikat über einen erfolgreich absolvierten Sachkundelehrgang nachgewiesen werden. Um dieses Zertifikat zu erhalten, musst du in jedem Sachkunde-Modul eine Prüfung bestehen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Sachkunde durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungslehrgangs nachzuweisen.
Schließlich gibt es die Möglichkeit, dass die für Dich zuständige Behörde in Einzelfällen über bereits bestehende Sachkundekenntnisse entscheidet. Wenn Du Kenntnisse in Teilbereichen (z. B. der Betreuungsführung, dem Sozialrecht oder der Personenfürsorge) nachweisen kannst, ist eine solche gesonderte Behördenentscheidung möglich. Es gibt Menschen, die auf anderen dualen Bildungswegen maßgebliche Kenntnisse in den oben genannten Modulbereichen erlangt haben. Ob diese Kenntnisse ausreichen, um die Sachkunde nachzuweisen, wird anhand der für den Sachkundelehrgang entwickelten Module beurteilt. Gegebenenfalls müssen fehlende Kenntnisse dann durch einzelne Module eines Sachkundelehrgangs nachgeholt werden.
Der zuletzt beschreibe Weg ist jedoch eher eine Ausnahme; die Behörden sind nicht verpflichtet, auf diesem Weg eine Sachkunde auszustellen. Die Regel bilden der Sachkundenachweis mittels Zertifikat des Lehrgangs oder mittels Zeugnis.
Der Sachkundelehrgang ist der gängige Weg. Der modulare Aufbau des Lehrgangs erlaubt es Dir, genau die Module auszuwählen, die Deine Betreuungsbehörde für die Registrierung verlangt. Es ist jedoch sinnvoll, zusätzlich zu prüfen, welche weiteren Module für Dich hilfreich sein könnten. Besonders zum Berufseinstieg und für die Anfangszeit Deiner Tätigkeit sind die Inhalte der Module wertvoll. Du lernst betreuungsspezifisches Fachwissen, bekommst fundierte Rechtskenntnisse und entwickelst wichtige kommunikative Fähigkeiten. Diese spezielle Kombination an Wissen und Kompetenzen wird in anderen Ausbildungen in dieser Form nicht vermittelt.
Berufsbetreuer werden – Fazit
Der Berufseinstieg als Berufsbetreuer:in ist eine spannende und verantwortungsvolle Aufgabe, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützt. Um in diesem Beruf erfolgreich zu sein, brauchst Du nicht nur rechtliches und organisatorisches Wissen, sondern auch Empathie, Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Die Aufgaben sind vielseitig und reichen von der Organisation finanzieller Angelegenheiten bis zur Unterstützung im Alltag der Betreuten.
Der Weg in diesen Beruf beginnt oft mit einer gründlichen Vorbereitung, z. B. durch eine Weiterbildung oder einen Sachkundelehrgang, sowie der Antragstellung bei der Betreuungsbehörde. Wenn Du bereit bist, Dich dieser Herausforderung zu stellen, erwartet Dich ein erfüllender Beruf mit einem echten gesellschaftlichen Mehrwert.